Fast alle Steuerpflichtigen haben aus den Medien entnommen, dass mit den 25% Kapital-ertragsteuer auf Kapitaleinkünfte wie Zinsen etc. alles abgegolten sei. Klingt im ersten Moment auch so. Aus diesem Grund fordern die Steuerpflichtigen auch keine Steuer-bescheinigungen mehr bei Ihren Banken an.
Wenn dann doch die Nachfrage vom Steuerberater kommt, muss erst einmal lange diskutiert werden. Und da dann doch Zeit bis zur Erstellung der Steuererklärung ins Land gegangen ist, sind die Nachbestellungen der Steuerbescheinigungen nicht nur kostspielig und nervig, sondern teilweise auch gar nicht mehr möglich.
Aus diesem Grund eine einfache Bitte: Fordern Sie sicherheitshalber Ihre Steuerbescheinigungen bei Ihren Banken an. Und dies recht zeitnah entweder vor dem Jahreswechsel oder kurz danach.
Denn die Angaben über die Höhe der Kapitaleinkünfte (obwohl Sie vielleicht nicht zu versteuern sind) sind trotzdem zu machen wenn u.a. folgende Ausgaben vorhanden sind:
- Unterhalt an bedürftige Personen / - aussergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art, z. B. Krankheitskosten, Pflegeheimkosten / - Spenden, die etwas höher ausfallen / - Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge sowie den Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder.
asdf
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