Juristensprech ist häufig kompliziert und der gesunde Menschenverstand nicht immer der beste Kompass, um sich durch den Paragraphendschungel zu schlagen. Und auch, wer als Kind nicht permanent mit der Stirn voraus vom Wickeltisch gefallen ist, hat zuweilen Mühe, die feinen, aber entscheidenden Unterschiede juristischer Begrifflichkeiten zu erkennen und mit ihnen umzugehen.
Wenn Frau Baaske ihre neue Website mit Fotos bestücken will, dann muss das Ganze natürlich Hand und Fuß haben. Wir haben uns sehr gefreut, dass sie uns auserwählt hat, sich und ihr Team fotografieren zu lassen.
Nachdem unsere neue Homepage beschlossene Sache war, brauchte es neben guten Texten auch schöne Bilder.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei Angestellten wird von 920 EUR auf 1 000 EUR erhöht - und zwar bereits für 2011 (§ 9a Nr. 1 EStG).
Fast alle Steuerpflichtigen haben aus den Medien entnommen, dass mit den 25% Kapital-ertragsteuer auf Kapitaleinkünfte wie Zinsen etc. alles abgegolten sei. Klingt im ersten Moment auch so.
Wer nicht verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kann dies freiwillig tun. Die sog. Antragsveranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG erlaubt mit einer Abgabefrist von 4 Jahren sich evtl. zuviel gezahlte Einkommensteuer vom Finanzamt zurück zu holen.
Mit dem vorgenannten Urteil sollte geklärt werden, ob wirklich der teurere Bruttolistenneupreis, oder der handelsübliche Verkehrspreis (mit üblichen Rabatten etc.) als geldwerter Vorteil zu versteuern is
Strittig ist - nach wie vor - ob die Aufwendungen für ein Studium, dass direkt im Anschluss an das Abitur aufgenommen wird, Werbungskosten oder Sonderausgaben sind.