Blog: Nachrichten und Neuigkeiten

Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung: Abgabefrist 4 Jahre

Wer nicht verpflichtet ist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kann dies freiwillig tun. Die sog. Antragsveranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG erlaubt mit einer Abgabefrist von 4 Jahren sich evtl. zuviel gezahlte Einkommensteuer vom Finanzamt zurück zu holen.
Steuerberatung Baaske München, Regal mit Ordnern und Gesetzen.

Dienstwagen­besteuerung Bruttolisten­preis

Mit dem vorgenannten Urteil sollte geklärt werden, ob wirklich der teurere Bruttolistenneupreis, oder der handelsübliche Verkehrspreis (mit üblichen Rabatten etc.) als geldwerter Vorteil zu versteuern is
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Erststudienkosten

Strittig ist - nach wie vor - ob die Aufwendungen für ein Studium, dass direkt im Anschluss an das Abitur aufgenommen wird, Werbungskosten oder Sonderausgaben sind.