Aufgeklärt: Die Steuernummer, die Steueridentifikationsnummer sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer

Aufgeklärt: Die Steuernummer, die Steueridentifikationsnummer sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer

Juristensprech ist häufig kompliziert und der gesunde Menschenverstand nicht immer der beste Kompass, um sich durch den Paragraphendschungel zu schlagen. Und auch, wer als Kind nicht permanent mit der Stirn voraus vom Wickeltisch gefallen ist, hat zuweilen Mühe, die feinen, aber entscheidenden Unterschiede juristischer Begrifflichkeiten zu erkennen und mit ihnen umzugehen.

Deshalb will ich versuchen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen bei der Frage, welche der steuerrechtlichen Identifikationsnummern wann anzugeben ist und was sich dahinter verbirgt.

Es treten auf: Die Steuernummer, die Steueridentifikationsnummer sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer

Die Steuernummer wird vom Finanzamt an Personen - natürliche, aber auch juristische - vergeben, um diese eindeutig zu identifizieren. Apropos eindeutig - um ein wenig Verwirrung zu stiften, wurde im Jahr 2007 in Deutschland zusätzlich die Steueridentifikationsnummer eingeführt. Diese gibt es ausschließlich für natürliche Personen. Alles klar? Nein. Denn zusätzlich - von der bereits wieder in der Versenkung verschwundenen eTIN (bis 2010) oder der noch gar nicht eingeführten Wirtschafts-ID (ab 2015) will ich gar nicht reden - gilt es, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu betrachten.

Was ist die Steuernummer?

Die Steuernummer wird vom Finanzamt an jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person vergeben und ist einem Steuerpflichtigen eindeutig zugeordnet. Andersrum gilt das nicht. Eine Person kann mehrere Steuernummern in seinem Leben haben. Beispielsweise erhält man nach einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes, nach Heirat oder bei der Anmeldung einer Selbständigkeit eine neue Nummer. Früher richteten sich die Steuernummern an länderbezogenen Codes aus und bestanden je nach Bundesland aus zehn oder elf Ziffern. Im Laufe der Einführung des so genannten ELSTER-Verfahrens (ELektronische STeuerERklärung) wurde das Standardschema der Steuernummer jedoch bundesweit vereinheitlicht und hat nun 13 Ziffern.

Wo finde ich die Steuernummer?

Nach Einreichen der ersten Einkommenssteuererklärung oder bei der Anmeldung einer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit wird die Nummer durch das zuständige Finanzamt ermittelt. Sie lässt sich aber auch eigeninitiativ beantragen. Auf dem Einkommenssteuerbescheid ist die Steuernummer links oben zu finden.

Wofür brauche ich die Steuernummer?

Die Steuernummer ist bei der Einreichung der Steuererklärung oder bei der Anmeldung einer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit, ebenso wie im Zahlungsverkehr anzugeben. Freiberufler und Gewerbetreibende müssen sie, sofern sie keine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, in ihrer Rechnung ausweisen. Zukünftig wird die Steuernummer von der Steueridentifikationsnummer abgelöst. Bisher existieren aber beide Nummern parallel.

Was ist die Steueridentifikationsnummer?

Seit Juli 2007 gibt es zusätzlich zur Steuernummer die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Sie ist eine dauerhafte Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern zur Kommunikation von Steuerbelangen. Sie gilt gleichbleibend ein Leben lang, unabhängig davon, ob man beispielsweise den Wohnort wechselt oder heiratet und wird spätestens 20 Jahre nach dem Tod gelöscht. Die elfstellige Steuer-ID ersetzt für natürliche Personen die ehemalige elektronische Transferidentifikationsnummer bzw. die electronic Taxpayer Identifiation Number eTIN und womöglich bald auch die Steuernummer. Folgende Daten werden mit der Steuer-ID gespeichert: Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtstag, Geburtsort und das zuständige Finanzamt.

Woher bekomme ich die Steuer-ID?

Bis zum Ende des Jahres 2008 teilte das Bundeszentralamt für Steuern jedem steuerrechtlich erfassten Bundesbürger die neue Steuer-ID mit. Auch auf den bis 2010 letztmalig ausgestellten Lohnsteuerkarten ist sie seit 2007 zu finden sowie auf dem Steuerbescheid des Finanzamtes. Wer noch keine Steueridentifikationsnummer besitzt (z.B. wegen Zuzug aus dem Ausland), kann sie schriftlich unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und aktueller Adresse beim Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn bzw. per E-Mail an info@identifikationsmerkmal.de beantragen.
Noch so nebenbei: Frischgebackene Eltern haben bestimmt auch schon schmunzeln müssen: die aller erste Post die Ihr Neugeborenes gleich nach der Geburt bekam ist die : Steueridentifikationsnummer. Die Wahrscheinlichkeit ist also groß, dass das Kind zuerst eine Steuer-ID bekommt als einen Namen.

Wofür brauche ich die Steueridentifikationsnummer?

Die Nummer ist bei jeder Kommunikation mit den Finanzbehörden (Anträge, Erklärungen, Mitteilungen) zur Identifikation anzugeben. Aber nicht nur der Steuerpflichtige selbst benutzt diese. Seit ca. zwei Jahren wird immer mehr versucht automatisiert elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. So erhält das Finanzamt mittlerweile (auch ohne die Kenntnis des Steuerpflichtigen) seine erzielten Einkünfte auf Lohnsteuerkarte, bezahlte Krankenversicherungsbeiträge von den Krankenkassen, Riesterverträge etc. übermittelt. Zukünftig sollen also nicht nur Zinseinkünfte & Co automatisch an das Finanzamt gemeldet werden, sondern irgendwann mal alles. Wird der Steuerberater dann ersetzbar ? Bei den vielen Gesetzen bestimmt nicht. Außerdem werden ja nur die für das Finanzamt „interessanten Daten“ übertragen. Steuersenkende Werbungskosten, Fortbildungen, Fahrtkosten, Betriebsausgaben u.v.m. nicht.

Was ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer?

Die Umsatzsteueridentifikationsnummer dient der eindeutigen Kennzeichnung von Unternehmern und juristischen Personen, die am Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) teilnehmen, um die ggf. anfallende Umsatzsteuer zu ermitteln. Jeder Unternehmer oder Gewerbetreibende, der auf geschäftlicher Basis Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten anbietet oder erwirbt, benötigt die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr. oder Umsatzsteuer-ID). Die USt-ID-Nr. kann aber in anderen Ländern auch eine andere Bezeichnung haben. Z.B.VAT-Number. Sie beginnt aber immer mit zwei Großbuchstaben, die das EU-Land kennzeichnet, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, gefolgt von bis zu zwölf alphanummerischen Zeichen. In Deutschland beginnt sie mit “DE”, GB für England, BE für Belgien, IT für Italien etc. worauf neun Zeichen folgen.

Woher bekomme ich die Umsatzsteueridentifikationsnummer?

Auch die Umsatzsteuer-ID kann kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden. (Das Bundeszentralamt gibt auch Auskunft, ob eine andere USt-ID-Nr. gültig ist.)

Wofür brauche ich die Umsatzsteueridentifikationsnummer?

Wer gewerblich grenzüberschreitend in ein EU-Land exportiert, muss keine Umsatzsteuer berechnen, da der ebenfalls gewerbliche Abnehmer der Ware oder Dienstleistung im Zielland die Berechnung der Steuer nach dem Satz dieses Empfängerlandes übernimmt. Dass er das tatsächlich tut, kann angenommen werden, sofern er seine Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben hat. In einer Rechnung ist sowohl die Umsatzsteuer-ID des Leistenden als auch des Empfängers aufzuführen. Ohne diese Formvorschrift ist die „Steuerfreiheit“ nicht zulässig.

Nicht nur Gewerbetreibende, sondern auch Freiberufler müssen die Umsatzsteuer-ID in ihren Rechnungen angeben, wenn sie z.B. Dienstleistungen über die nationalen Grenzen hinaus in anderen EU-Ländern an andere Unternehmen (also B2B) anbieten, um von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit zu sein. Auch im Impressum einer Website ist die Umsatzsteuer-ID anzugeben. Alternativ kann in einer Rechnung auch die Steuernummer angegeben werden, nicht aber im Impressum. Die Öffentlichmachung der Steuernummer birgt große Missbrauchsgefahren, da sie als eine Art Codewort beim Finanzamt Zugang zu pikanten Firmeninterna schaffen kann.

Auch bei Rechnungen, die lediglich den Handel von Waren oder Dienstleistungen innerhalb eines EU-Landes betreffen, der also keine nationale Grenze überschreitet, muss die Umsatzsteueridentifikationsnummer oder alternativ die Steuernummer angegeben werden.

Die USt-ID-Nr. soll im Endeffekt dazu dienen, die grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Waren zu kontrollieren. Ebenso können dadurch Statistiken erstellt und ermittelt werden wie viel Ware bzw. Dienstleistung das eine Land für das Andere erbringt.

Noch Fragen?
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Gastbeitrag von Jolle Lahr-Eigen
04.07.2013

Dieser Artikel stellt die aktuelle Rechtslage (Stand: 04. Juli 2013) aus Sicht der Verfasserin dar und kann die individuelle Beratung durch Ihren Steuerberater nicht ersetzen.

16 Kommentare

  1. Vielen Dank! Nach Monaten des Herumirrens im Netz und der entsprechenden Fehlinformationen endlich fundierte Antworten auf meine Fragen.

  2. Vielen lieben Dank für diese wundervolle und verständliche Zusammenfassung, das ist sehr hilfreich! 😀

  3. Endlich mal für nicht Steuerexperten sehr verständlich dargestellt. Ganz großes Lob!

  4. Vielen Dank, endlich mal eine vernünftige Erklärung! Eine Frage habe ich aber noch: Kann ich als Kleinunternehmerin (nicht umsatzsteuerpflichtig)auch jetzt schon meine Steuer-ID statt der Steuernummer auf Rechnungen ang angeben (letztere weiß ich nämlich nicht...) ? Danke! U.Heidemeier

  5. Nein.
    Die Steueridentifikationsnummer können NICHT als Ersatz auf die Rechnungen geschrieben werden. Egal ob Kleinunternehmer oder Umsatzsteuerpflichtig.

    Es muss in allen Fällen entweder die Steuernummer vom Finanzamt oder die Umsatzsteuer-Identdifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern aufgeführt sein. Es besteht übrigens für jede einzelne Rechnung ein gesondertes Wahlrecht.

    Ergänzend dazu:
    Selbst Kleinunternehmer gem. § 19 UStG - die keine Umsatzsteuer ausweisen - können sich beim Bundeszentralamt für Steuern ( http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/USt_Identifikationsnummer/Vergabe/Vergabe_node.html ) eine USt-ID-Nr. beantragen.

    In einigen Fällen MÜSSEN Sie sogar eine beantragen und auf der Rechnung aufführen; nämlich dann, wenn Sie sog. EU-Leistungen oder Leistungen nach § 13b UStG erbringen.

    Ich hoffe geholfen zu haben.

    Silke Baaske
    Steuerberaterin

  6. Danke fuer diese praktische Zusammenfassung!
    Eine Frage bleibt fuer mich offen:
    Was muss ein Arbeitgeber tun, wenn der neue Mitarbeiter aus demEU Ausland noch keine Steuer nr. hat? Also sehr schnell seine neue Stelle antritt, GEhalt also auch faellig wird. Uebergangsregelung?

    • Vielen Dank für ihren freundliche Antwort.
      Leider ist es aufgrund der Komplexität der Thematik Ihrer Anfrage nicht möglich, diese per Kommentar zu beantworten. Ohne ausführliche Erörterung der Ausgangssituation kann keine belastbare Aussage getroffen werden. Sie sollten sich für eine kompetente Klärung Ihrer Frage an einen Steuerberater wenden.
      Mit besten Grüßen
      Steuerkanzlei Baaske

  7. Vielen Dank für diese tolle und gut verständliche Zusammenfassung!
    Meine Frage ist noch: Wie kann ich die Steuernummer eigeninitiativ beantragen? Ich bräuchte sie so schnell wie möglich, habe aber noch keine Steuererklärung gemacht.

    • Vielen Dank für ihren freundliche Antwort.
      Gerne würde ich Ihre Frage beantworten, aber leider weiß ich nicht welche Steuernummer Sie beantragen möchten ?!
      Für jede Steuernummer gibt es ein gesondertes Formular; natürlich 🙂

      Aber vielleicht hilft ja nachfolgende kurze Antwort schon weiter:

      * Steuernummer vom Finanzamt
      Beantragung durch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Kann auf der Internetseite Ihres zuständigen Finanzamts herunter geladen werden.

      * USt-ID-Nummer:
      Die können Sie gleich mit der allgemeinen Steuernummer (mit dem Fragebogen) beantragen - ziemlich auf der letzten Seite ein Kreuzchen machen). Oder, wenn Sie schon eine betriebliche Steuernummer haben, einfach das Finanzamt anrufen und die sollen die USt-ID-Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern "freischalten" lassen.

      * Steuer-Identdifikations-Nummer:
      Diese hat schon jeder dt. Bundesbürger. Falls Sie dies nicht zur Hand haben eine Tipp: steht auf Ihrem Gehaltszettel oder dann einfach bei Ihrem zuständigen Finanzamt anrufen.

      Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben.

      Mit freundlichen Grüßen
      Team Steuerkanzlei Baaske

  8. Sehr aufschlussreich, nur bei zwei Punkten bin ich noch nicht ganz sicher:
    Sie schreiben doch einerseits, dass es nicht ratsam ist, die Steuernummer öffentlich zu machen.

    ("Die Öffentlichmachung der Steuernummer birgt große Missbrauchsgefahren, da sie als eine Art Codewort beim Finanzamt Zugang zu pikanten Firmeninterna schaffen kann.")

    Aber andererseits muss sie auf Rechnungen angegeben werden?
    Oder meinten Sie in diesem Zusammenhang, dass es nicht ratsam ist die Steuer-Identifikationsnummer öffentlich zu machen (und nicht die Steuernummer)?

    In einer Antwort auf einen anderen Kommentar schreiben Sie ja auch: "Es muss in allen Fällen entweder die Steuernummer vom Finanzamt oder die Umsatzsteuer-Identdifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern aufgeführt sein."

    Und zweitens: Wenn die Steuernummer bald komplett durch die Steuer-Identifikationsnummer ersetzt wird, wird dann zukünftig auf Rechnungen ausschließlich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben?

    danke! 🙂

    • Vielen Dank für das Nachfragen; wobei wir eigentlich dachten genau diesen Punkt "entwirrt" zu haben.

      Nun; vom Gesetz her sind Sie verpflichtet bei umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen ihre "Steuernummer" auf die Rechnungen zu schreiben. Das wie gesagt bringt Missbrauchsgefahren mit sich, denn mit dieser Steuernummer hätten Sie direkt die Möglichkeit beim Finanzamt "durchzukommen". (Man sieht durch die Zahlenkombination direkt um welches Finanzamt und welche Veranlagungsstelle es sich handelt...)

      Aufgrund dieser Problematik hat die Finanzverwaltung dann später mal in einem Urteil zugestimmt, dass statt der Steuernummer die USt-ID-Nr. (welche ja eigentlich nur bei EU-Sachverhalten benötigt wird) auf die Rechnung geschrieben werden darf. Und mit dieser UST-ID-Nr. bekommen sie oder gar mögliche Fremde keine Auskunft beim Finanzamt. Nur die Finanzämter können anhand der USt-ID-Nr. sehen welcher Steuerpflichtige bzw. welche Steuernummer sich dahinter verbirgt.

      Team Steuerkanzlei Baaske

  9. Vielen Dank für die Infos.
    Eine Frage stellt sich für mich trotzdem: falls ich freiberuflich nebenbei unregelmäßig als autorin arbeite, muss ich dafür extra beim Finanzamt eine Steueridentifikationsnummer beantragen - oder gebe ich einfach meine Identifikationsnummer (die auf der elektr. Lstbescheinigung ersichtlich ist) auf Rechnungen an?
    Umsatz ab 09/14 bis Ende 2014 bei unter 5000,--

    • Es kommt leider immer auf die Ausgangssituation an.

      Denn die Frage ist doch: a) sind Sie trotz der geringen Umsätze umsatzsteuerpflichtig?; d.h. haben Sie das freiwillig entschieden?

      Oder b) haben Sie beim Finanzamt bereits die sog. Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG beantragt und wurde die vom Finanzamt genehmigt?

      Denn bei a) müssten Sie auf jeden Fall die Steuernummer oder die USt-ID-Nummer aufführen,

      Bei b) ist die Steuer-ID aus der LST-Bescheinigung ausreichend. Aber dann muss ein Satz auf die Rechnung: im o.g. Rechnungsbetrag ist keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da auf mich die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG Anwendung findet.

      Dies bedeutet dann aber auch, dass keine 19% oder 7% auf der Rechnung ausgewiesen werden dürfen.

      Da dies ein wichtiges Thema ist, bitte ich Sie einen Steuerberater zu kontaktieren, damit von Beginn an die Weichen richtig gestellt sind.

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